Rückruf-Service

Routenplaner

Planen Sie ihren Weg zu Uns

Google Maps API Schlüssel benötigt. Bitte tragen Sie den API Schlüssel im Template customelement_gmap.html5 ein

Zum Routenplaner mit Google Maps

Ihr Kontakt zu Uns

Kleikamp, Rechts- & Fachanwalt
Louisenstr. 121
61348 Bad Homburg v.d.H.

Haben sie fragen?
+49 (0) 61 72 - 6 80 44-0

Schreiben Sie eine E-Mail

Wissenswertes

Selbstanzeige / Teilselbstanzeige
Achtung Gesetzesänderung! Teilselbstanzeige nicht mehr möglich! Gestufte Selbstanzeige noch eingeschränkt möglich! Konto in Liechtenstein, in Schweiz, in Luxemburg anders handhaben!

›› Weiterlesen

Haftung Steuerberater

Haftung des Steuerberaters

Grundsätzlich muß ein Steuerberater seinen Mandanten vollständig und richtig beraten.

Hat der Steuerberater einen wichtigen Hinweis nicht erteilt oder den Mandanten falsch beraten und ist dadurch ein Schaden entstanden, kommt eine Haftung des Steuerberaters in Betracht.

Bitte besonders beachten:

Verjährung. Diese beginnt häufig mit der Erteilung des negativen Steuerbescheides, nicht erst mit Abschluß eines Klageverfahrens!

Hinweis für den Steuerberater:

Häufig liegt gar kein Fehler vor. Wenn ein Schaden geltend gemacht wird, der nicht auf die mögliche Fehlleistung des Steuerberaters zurückgeführt werden kann, scheidet eine Haftung natürlich ebenfalls aus.

Wenn ein anderer Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) tätig wurde, kann eine Haftung womöglich ebenfalls ausscheiden.