Kleikamp, Rechts- & Fachanwalt
Louisenstr. 121
61348 Bad Homburg v.d.H.
Haftung Steuerberater
Haftung des Steuerberaters
Grundsätzlich muß ein Steuerberater seinen Mandanten vollständig und richtig beraten.
Hat der Steuerberater einen wichtigen Hinweis nicht erteilt oder den Mandanten falsch beraten und ist dadurch ein Schaden entstanden, kommt eine Haftung des Steuerberaters in Betracht.
Bitte besonders beachten:
Verjährung. Diese beginnt häufig mit der Erteilung des negativen Steuerbescheides, nicht erst mit Abschluß eines Klageverfahrens!
Hinweis für den Steuerberater:
Häufig liegt gar kein Fehler vor. Wenn ein Schaden geltend gemacht wird, der nicht auf die mögliche Fehlleistung des Steuerberaters zurückgeführt werden kann, scheidet eine Haftung natürlich ebenfalls aus.
Wenn ein anderer Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) tätig wurde, kann eine Haftung womöglich ebenfalls ausscheiden.