Kleikamp, Rechts- & Fachanwalt
Louisenstr. 121
61348 Bad Homburg v.d.H.

Schätzung Finanzamt
Schätzung des Finanzamtes
Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung, Chi-Quadrattest
Wenn das Finanzamt eine Schätzung durchführt und so zu hohen Nachforderungen kommt, müssen viele Fragen geklärt werden. Ist das Finanzamt überhaupt zu einer Schätzung berechtigt? Darf das Finanzamt die Buchführung überhaupt die Buchführung verwerfen? Darf das Finanzamt schätzen, weil eine Geldverkehrsrechnung oder eine Vermögenszuwachsrechnung oder ein Chi-Quadrattest durchgeführt wurden? All diese und weitere Fragen sollten im Einzelfall genau geprüft werden. Häufig ist das Finanzamt nicht zu einer Schätzung berechtigt, sondern muß das Buchführungsergebnis zugrunde legen.
Eine Geldverkehrsrechnung oder eine Vermögenszuwachsrechnung oder auch ein Chi-Quadrattest allein berechtigen in aller Regel nicht zu einer Schätzung.
Wenn aber eine Schätzung durchgeführt werden darf, ist das Finanzamt an bestimmte Regeln gebunden und kann nicht einfach "frei schätzen".