Kleikamp, Rechts- & Fachanwalt
Louisenstr. 121
61348 Bad Homburg v.d.H.
Haftung Geschäftsführer
Haftung des Geschäftsführers für die Steuern der GmbH
Es gibt im Steuerrecht eine Vielzahl von Haftungstatbeständen; hier ist eine auf den Einzelfall zugeschnittene Klärung aller relevanten Fragen notwendig. Aber grundsätzlich gilt: Die Haftung ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Geschäftsführer haftet nicht automatisch, sondern nur bei Vorliegen der bestimmten Voraussetzungen für die Steuern der GmbH.
Grundsätzlich müssen Geschäftsführer einer GmbH lediglich dafür Sorge tragen, daß die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dies bedeutet zugleich, daß der Geschäftsführer grundsätzlich nicht persönlich für die Steuern der GmbH haftet.
Es gibt jedoch auch eine ausdrückliche Haftung des Geschäftsführers für Steuern der GmbH und umfaßt auch die angefallenen Säumniszuschläge. Voraussetzung ist u.a., daß der Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt hat und es dadurch zum Steuerausfall gekommen ist.
Also: Wehren Sie sich!