Kleikamp, Rechts- & Fachanwalt
Louisenstr. 121
61348 Bad Homburg v.d.H.
Betriebsprüfung
Muß ich die Betriebsprüfung akzeptieren? Kann ich Einspruch gegen die Anordnung der Betriebsprüfung einlegen? Muß ich akzeptieren, daß schon wieder eine Betriebsprüfung durchgeführt wird? Muß ich den Prüfer akzeptieren? Wo wird die Betriebsprüfung durchgeführt - bei mir im Betrieb, beim Steuerberater oder im Finanzamt? Muß ich dem Prüfer alle Unterlagen – auch die privaten Unterlagen - zur Verfügung stellen?
Darf der Prüfer die Unterlagen kopieren? Welche Rechte habe ich als Steuerpflichtiger? Darf ich in die Akten des Finanzamtes und des Prüfers Akteneinsicht nehmen? Warum ist die Akteneinsicht so wichtig?
Die Finanzämter prüfen viele Steuerpflichtige - nicht nur Betriebe, sondern auch sogenannte Einkunftsmillionäre und andere Steuerpflichtige. Auch Rentner mit Renten- oder Kapitaleinkünften könnten demnächst häufiger mit Prüfungen zu rechnen haben.
Die Finanzämter haben verschiedene Prüfungsmethoden entwickelt. Da die Betriebsprüfung Fehler feststellen und berichtigen soll, enden die allermeisten Betriebsprüfungen mit Nachzahlungen ("Mehrergebnissen"). Häufig sind Steuernachforderungen aber nicht berechtigt. Wehren Sie sich gegen unberechtigte Steuernachforderungen!
Ein Steuerpflichtiger sollte nicht alle "Beanstandungen" durch die Betriebsprüfung einfach so hinnehmen; häufig sind die Beanstandungen des Finanzamtes unberechtigt. Wenn das Finanzamt eine Schätzung vornehmen will, ist auch das häufig unberechtigt. Wenn die Schätzung zwar grundsätzlich zu Recht erfolgt, sind die Schätzungsergebnisse trotzdem häufig viel zu hoch und damit falsch. Schätzungen müssen das wirtschaftlich wahrscheinlichste Ergebnis zum Ziel haben; Straf- oder Mondschätzungen sind rechtswidrig. Hier sind vertiefte Kenntnisse der zugrunde liegenden Fragestellungen notwendig, u.a. zu den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der Schätzung, zur Geldverkehrsrechnung, zur Vermögenszuwachsrechnung, zum Chi-Quadrattest usw.