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Wissenswertes

Selbstanzeige / Teilselbstanzeige
Achtung Gesetzesänderung! Teilselbstanzeige nicht mehr möglich! Gestufte Selbstanzeige noch eingeschränkt möglich! Konto in Liechtenstein, in Schweiz, in Luxemburg anders handhaben!

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Erlasse vom Finanzminister

Sind die Erlasse des Finanzministers bindend?

Die Steuerpflichtigen sind an die Erlasse nicht gebunden!

Was der Finanzminister in den sogenannten BMF-Schreiben, in den amtlichen Richtlinien, den amtlichen Hinweisen und in den Erlassen oder die Oberfinanzdirektionen in den Rundverfügungen veröffentlichen, bindet nur die Finanzämter, nicht aber den Steuerpflichtigen. Für diesen gilt nur das Gesetz!

Daher: Wehren Sie sich!

SIEHE EINKOMMENSTEUERRICHTLINIEN!